Voraussetzungen für eine Beschäftigung bei Honigwerk
Dazu-Verdienst bei Grundsicherung gemäß SGB XII
Für Männer und Frauen mit Erwerbsminderung, z.B. aufgrund von psychischen Belastungen, gibt es die Möglichkeit einer Beschäftigung mit „Mehraufwand“ (MAW). Die MAW-Tätigkeiten werden durch das Sozialreferat München und den Landkreis München gefördert, für Bezieher von Grundsicherung gemäß Sozialgesetzbuch SGB XII. Auch Opfer einer Gewalttat können im Rahmen einer MAW-Beschäftigung durch das Amt für Familie und Soziales unterstützt werden.
Unsere Mitarbeiter beziehen zusätzlich zur Grundsicherung oft z.B. eine EU-Rente oder Opferentschädigungsleistungen zum Lebensunterhalt. Am Monatsende erhalten die Mitarbeiter bei Honigwerk eine Entlohnung, die nicht auf die Sozialleistungen, wie Grundsicherung oder EU-Rente, angerechnet wird. Denn bei uns gibt es kein Gehalt, sondern einen „Mehraufwand“, einen Dazu-Verdienst.
Im Mittelpunkt der Beschäftigung bei Honigwerk steht nicht die Entlohnung, sondern die Möglichkeit einer Tagesstruktur und einer sinnvollen Tätigkeit für Menschen mit Behinderung. Die Arbeitszeit wird von den Beschäftigten individuell und flexibel selbst bestimmt, die Tätigkeit soll Spaß machen und nicht überfordern. Die maximale Arbeitszeit beträgt bei uns 3 Stunden am Tag und 12 Stunden in der Woche. Der Tag bei Honigwerk beginnt um 10 Uhr vormittags, in der Regel mit einer Tasse Kaffee.
Interessenten, die in einer stationären oder teilstationären Einrichtung leben und ein Taschengeld erhalten, können bei uns beschäftigt werden, wenn der Sozialleistungsträger (in der Regel der Bezirk Oberbayern) der Tätigkeit zustimmt.
Interessenten, die in einer Therapeutischen Wohngemeinschaft wohnen oder Unterstützung durch Betreutes Einzelwohnen durch den Bezirk Oberbayern erhalten, können ebenfalls bei uns mitarbeiten.
Arbeitslose Bezieher/innen von ALG II / Bürgergeld können wir leider nicht beschäftigen.
Sie benötigen mehr Informationen? Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Interessenten und Interessentinnen können, am Besten während unserer Bürozeiten Montag – Donnerstag 10 – 13 Uhr, telefonisch einen Termin für ein Vorstellungsgespräch vereinbaren. Telefon: 089 / 55 06 09 92. Oder per Email: info@honigwerk.de.
Sozialrechtlicher Hintergrund
Arbeitslose Bezieher von Bürgergeld (ALG II) durch das Jobcenter stehen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und sind in der Lage mehr als 15 Stunden / Woche zu arbeiten.
Wenn Menschen aufgrund z.B. einer Behinderung keiner Arbeit nachgehen können und nicht mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sein können, dann kann für den Lebensunterhalt Grundsicherung gemäß Sozialgesetzbuch XII geleistet werden. Für diesen Personenkreis bietet unser Honigwerk die Möglichkeit trotz Erwerbsminderung aktiv zu sein und Fähigkeiten zu erhalten und auszubauen.